Neue EVB-IT: „No backdoors“-Klausel für Hardware-Beschaffung der öffentlichen Hand

TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. begrüßt neues IT-Vergaberecht

Pressemeldung der Firma TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Der IT-Planungsrat, das zentrale Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik, hat neue „Ergänzende Vertragsbedingungen“ (EVB-IT) für die Beschaffung von Hardware beschlossen. Kernelement der neuen EVB-IT ist eine verpflichtende „No backdoors“-Klausel“. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt diese Präzisierung ausdrücklich.

Gemäß den neuen EVB-IT müssen IT-Dienstleister gewährleisten, dass die von ihnen zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen. Die neuen Klauseln sind ein Beitrag zur digitalen Souveränität.

Die Vorgaben der EVB-IT richten sich an Lieferanten von IT-Anwendungen. Diese können die Gewährleistungserklärung ggf. an die Hersteller weitergeben. Damit dürfen nur noch Hardware-Produkte beschafft werden, für die vom IT-Dienstleister beziehungsweise dem Hardware-Hersteller eine entsprechende Gewährleistung übernommen wird. Die EVB-IT sind verpflichtend für Bundesbehörden, werden jedoch auch von Ländern und Kommunen angewendet.

TeleTrusT-Vorsitzender Prof. Dr. Norbert Pohlmann: „Die Implementierung von verdeckten Zugangsmöglichkeiten schwächen das Vertrauen in IT-Sicherheitslösungen und erhöhen das Risiko eines Schadens enorm. Insbesondere IT-Sicherheitsprodukte ‚made in Germany‘ müssen sich auch weiterhin durch besondere Vertrauenswürdigkeit auszeichnen, um in Zukunft den Digitalisierungsprozess verlässlich umsetzen zu können.“

Die TeleTrusT-Initiative „IT Security made in Germany“ (ITSMIG) und das darauf basierende Qualitätszeichen spiegeln diesen Vertrauenswürdigkeitsanspruch wider:

– Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland sein.

– Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.

– Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine „Backdoors“).

– Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in Deutschland stattfinden.

– Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zu genügen.

(www.teletrust.de/itsmig)



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Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Engineer for System Security" (T.E.S.S.) sowie des Qualitätszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.


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