Stalking mit AirTags

Apples leeres Datenschutzversprechen

Pressemeldung der Firma Heise Gruppe GmbH & Co KG
Titelblatt c't 14/21


„Datenschutz serienmäßig“ verspricht Apple für seine Bluetooth-Tracker AirTags, mit deren Hilfe verlorene Handtaschen und verlegte Schlüsselbunde der Vergangenheit angehören sollen. Doch in der Praxis lassen sich auch Personen und Fahrzeuge wochenlang orten, wie Europas größtes IT- und Tech-Magazin c’t in Ausgabe 14/21 herausfand. Denn anders als zugesichert, warnen Apples AirTags nicht vor unerwünschtem Tracking.

Ein simpler Lautsprecher ist bei Apples AirTags das wichtigste Bauteil, um Personen vor unerwünschtem Tracking durch aufdringliche Verehrer, gewalttätige Ehepartner oder extremistische politische Gegner zu schützen. Wenn der Tracker längere Zeit nicht mehr mit dem Besitzer-Handy in Kontakt stand, soll er per Warnton auf sich aufmerksam machen.Die von Apple beworbene optische Warnung vor unerwünschtem Tracking gibt es nur bei iPhones, deren Marktanteil unter 30 Prozent liegt. „Somit ist der größte Teil der Bevölkerung darauf angewiesen, dass sich ein AirTag per Tonfolge selbst zu erkennen gibt, was aber frühestens nach etlichen Stunden oder Tagen passiert und was sich leicht dauerhaft unterbinden lässt“, stellte c’t-Redakteur Mirko Dölle in seinem Test fest.

Aufgrund der geringen Größe und der langen Laufzeit von bis zu einem Jahr lassen sich AirTags sehr leicht etwa im Innenfutter einer Jacke, eines Rucksacks oder einer Handtasche verstecken, um damit Personen unbemerkt zu überwachen. „Solange das AirTag immer wieder in der Nähe seines Eigentümers auftaucht, etwa weil man im gleichen Haushalt wohnt oder sich an der Arbeit regelmäßig über den Weg läuft, erscheint keine Meldung im iPhone der überwachten Person“, erklärt Dölle. Auch bleibt das AirTag stumm.

Um ein AirTag für immer verstummen zu lassen, genügen ein Akkuschrauber und ein Bohrer, um in wenigen Minuten mit einem einzelnen Bohrloch die im AirTag verbaute Lautsprecherspule zu durchtrennen. Damit zeichnet sich für den c’t-Experten das Missbrauchspotenzial der AirTags deutlich ab: „Wer die Wohnung etwa infolge häuslicher Gewalt verlässt und Zuflucht sucht, muss künftig damit rechnen, vom Lebenspartner binnen Stunden aufgespürt zu werden – wegen eines im Koffer, in der Handtasche oder in der Jacke versteckten AirTags.“ Und das funktioniert auch mit einem unmodifizierten Exemplar, da die akustische Warnung und eine etwaige Anzeige auf dem iPhone erst nach vielen Stunden ausgelöst werden, wenn man seinen neuen Aufenthaltsort längst verraten hat.

c’t-Experte Dölle befürchtet, dass das AirTag zum Lieblingsspielzeug für politische Extremisten avancieren könnte, mit dem sie billig und extrem effizient etwa den Aufenthaltsort missliebiger Lokalpolitiker überwachen können. Einfach hinter die Stoßstange kleben und man weiß immer, wo man das Opfer abpassen kann. Und selbst wenn das AirTag etwa vom Staatsschutz entdeckt wird: Sofern er nicht seine Fingerabdrücke darauf hinterlassen hat, führt keine Spur zum Täter.

Apple hat in einer Stellungnahme gegenüber c’t angekündigt, im Laufe des Jahres eine Android-App bereitstellen zu wollen, mit der man AirTags und andere „Wo ist?“-kompatible Geräte auffinden können soll, die eine andere Person fernab des Eigentümers begleiten. Damit hätten Android-Nutzer immerhin eine Chance, ein AirTag frühzeitig zu entdecken. Außerdem soll sich das AirTag künftig schon nach 8 bis 24 Stunden akustisch bemerkbar machen und nicht erst nach drei Tagen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, genügt Dölle aber nicht: „Es vergeht immer noch zu viel Zeit, in der man das AirTag unbemerkt etwa bis nach Hause trägt.“

Für die Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen den Artikel kostenlos zur Rezension zur Verfügung.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Heise Gruppe GmbH & Co KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Telefon: +49 (511) 5352-0
Telefax: +49 (511) 5352-129
http://www.heise-gruppe.de

Ansprechpartner:
Isabel Grünewald
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (511) 5352-344



Dateianlagen:
    • Titelblatt c't 14/21
Die Computerzeitschrift c’t steht seit 1983 für eine anspruchsvolle, redaktionell unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung. Als Europas größtes IT- und Tech-Magazin greift c’t im vierzehntäglichen Rhythmus vielfältige Themen auf – praxisnah und stets auf Augenhöhe mit den Lesern. Mit herstellerunabhängigen und plattformübergreifenden Produkttests, Praxis-Berichten, Hintergrundinformationen und Grundlagenartikeln legt das 78-köpfige Team um Chefredakteur Dr. Jürgen Rink die Basis für vielfältige Kaufentscheidungen im privaten und professionellen Umfeld. Das Themenspektrum bewegt sich zwischen Mobile Computing, IT-Sicherheit, Social Media, Internet-Technologien, Software- und App-Entwicklung, Internet of Things, Wearable User Interfaces, IT-Netze, Betriebssysteme, Hardware-Technologien, bis hin zu IT im Unternehmen, IT-Markt, Ausbildung & Beruf. Mehrmals im Jahr gibt c’t Sonderpublikationen zu bestimmten Themen heraus. In der Reihe c’t Wissen sind z. B. Ausgaben zu den Themen Bloggen, Virtual Reality und Windows erschienen. Die ebenfalls mehrmals jährlich erscheinenden Hefte der Reihe c’t Special bündeln mit Tests, Praxisartikeln und Reportagen relevante Inhalte zu einem Thema.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.